Abschlagszahlungen für Corona-Novemberhilfen
Das Verfahren der Abschlagszahlungen i. H. von 5.000 € und 10.000 € für die Corona-Novemberhilfe steht. Eine Antragstellung soll ab dem 25.11.2020 über das Portal der Überbrückungshilfe möglich sein.
Hintergrund: Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. € bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Das Verfahren der Abschlagszahlungen umfasst folgende Punkte:
Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 €.
Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.2020). Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Quelle: BMF online; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 16.11.2020. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.